Nutzungsbedingungen
für die Humbaur Rent 24/7 Dienste
Diese Nutzungsvereinbarung regelt die Bedingungen für die Nutzung der Humbaur Rent 24/7 Plattform, der dafür notwendigen Subsysteme und der Humbaur Rent 24/7 App. Die Nutzung der Plattform erfordert die Installation der App und die Erstellung eines Benutzerkontos.
Die Plattform vermittelt Verträge zwischen Mieter und Vermieter von Fahrzeugen des Herstellers Humbaur.
Die App bietet Funktionen zur Durchführung der Anmietung von Fahrzeugen des Herstellers Humbaur durch verschiedene Vermieter.
1. Registrierung auf der Humbaur Rent 24/7 Plattform und Kündigung durch den Nutzer
Die Registrierung ist ab dem 18. Lebensjahr erlaubt und erfordert den Besitz eines gültigen Führerscheins mindestens der Klasse B.
Die Registrierung erfolgt über die Humbaur Rent 24/7 App. Die App steht in den jeweiligen App Stores zu Verfügung. Sowohl die Registrierung auf der Plattform als auch das Herunterladen der App sind kostenlos.
Während der Registrierung werden (durch die Eingabe eines Fotos des Gesichts) die Identität und (durch die Eingabe von Fotos der Vorder- und Rückseite des Führerscheins) der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis überprüft. Ist die Bildqualität nicht ausreichend, ist eine Registrierung nicht möglich. Eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen. Es werden ausschließlich Fahrerlaubnisse im Scheckkartenformat akzeptiert.
Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten werden akzeptiert, wenn
- Im Pass des Nutzers kein Visum eingetragen ist oder
- Im Pass des Nutzers zwar ein Visum eingetragen ist, aber der Nutzer sich noch nicht länger als 6 Monate in einem EU-Staat aufhält
Hält der Nutzer sich schon länger als 6 Monate in einem EU-Staat auf, muss ein Führerschein aus einem EU-Staat vorgelegt werden. Ausländische nationale Führerscheine, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, die nicht in einem anderen EU-Staat oder in der Schweiz ausgestellt worden sind oder die nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 entsprechen, müssen mit einer Übersetzung verbunden sein, es sei denn, die BRD hat auf das Mitführen der Übersetzung verzichtet. Die Übersetzung muss von einem international anerkannten Automobilclub des Ausstellungstaates oder einer vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmten Stelle gefertigt sein. Sofern der Ausstellungsstaat einen Internationalen Führerschein ausstellt, genügt an Stelle der Übersetzung die Vorlage des Internationalen Führerscheins in Verbindung mit dem Original-Führerschein.
Die Daten bleiben verschlüsselt auf der Plattform und werden zunächst für ein Jahr gespeichert. Bei Erwerb einer höheren Fahrerlaubnis kann diese jederzeit ergänzt werden. Der Verlust der Fahrerlaubnis muss mitgeteilt werden. Der Zugang zu den Fahrzeugen richtet sich nach der entsprechenden Führerscheinklasse.
Es darf jeweils nur eine Registrierung vorgenommen und nur ein Benutzerkonto erstellt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass das Benutzerkonto nicht von anderen Personen genutzt werden kann.
Der Zugang zum Benutzerkonto erfolgt mittels 2-Faktor-Autentifizierung.
Bereits bei der Registrierung wird ein mindestens 30 Tage gültiges elektronisches Zahlungsmittel hinterlegt. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden alle Kosten dem Zahlungsmittel belastet.
Mit abgeschlossener Registrierung kommt nur ein Rahmenvertrag zustande. Dieser ist kostenlos. Er kann jederzeit vom Nutzer der Plattform ohne Angabe von Gründen durch Löschung des Kundenkontos gekündigt werden. Für die Anmietung von Fahrzeugen bedarf es für jeden Einzelfall eines gesonderten Mietvertrages.
2. Nutzung der Humbaur 24/7 Plattform
2.1. Fahrzeugauswahl
Auf der Humbaur 24/7 Plattform werden dem Nutzer nur solche Fahrzeuge zur Buchung angeboten, die entsprechend mit der bei der Registrierung angegebenen Führerscheinklassen geführt werden dürfen . Auf der Plattform erfolgt eine automatisierte Überprüfung der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs des Nutzers mit dem ausgewählten Anhänger. Diese Überprüfung hat aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur als Anhaltspunkt. Der Nutzer ist daher verpflichtet, selbst das maximal zulässige Gesamtgewicht der von ihm gewählten Kombination zu ermitteln und selbst sicherzustellen, dass er kein Fahrzeug führt, dessen Gesamtgewicht nicht der eigenen Fahrerlaubnis entspricht.
Nach der Auswahl des Fahrzeugs kommt durch das Anklicken der Schaltfläche „Jetzt buchen“ ein Mietvertrag zwischen dem Nutzer und dem Vermieter zustande. Für den Mietvertrag gelten die Vertragsbedingungen, die der Vermieter stellt. Diese stehen für jede einzelne Anmietung in der Humbaur Rent 24/7 App zum Download zur Verfügung.
Je nach Fahrzeug kann eine Auslandsnutzung im Mietvertrag untersagt sein. Die jeweils gültigen Beschränkungen sind im Mietvertrag angegeben.
2.2. Zusätzliche Versicherungen
Alle auf der Humbaur 24/7 Plattform angebotenen Fahrzeuge sind mindestens gesetzlich haftpflichtversichert. Die Haftsummen betragen im Regelfall 7,5 Mio € für Personenschäden, 1 Mio € für Sachschäden und 500.000,- € für Vermögensschäden.
Teilkaskoversicherungen oder Vollkaskoversicherungen bestehen aber nur für manche der angebotenen Fahrzeuge. Dies kann im Falle eines Totalschadens zu Schadenshöhen zwischen 3.000,- € (Standartanhänger bis 1.300 kg) und 15.000,- € (Pferdeanhänger) führen. Informationen über das Vorliegen der Teilkasko / Vollkasko sind direkt beim Vermieter zu erfragen. Auf der Plattform ist es aber möglich, dann zusätzliche Versicherungen abzuschließen. Das ist mit Mehrkosten verbunden, die zum Mietpreis dazukommen.
2.3. Durchführung des Mietvertrages
Das angemietete Fahrzeug steht grundsätzlich am ausgewählten Standort zur Abholung bereit. Eine Abweichung des Standortes bis etwa 100 m ist möglich. Das Fahrzeug kann mit der App frühestens 10 Minuten vor Beginn der vereinbarten Mietzeit lokalisiert werden.
Beim Eintreffen am Fahrzeug und ab Beginn der Mietzeit ist das Fahrzeug über die Humbaur 24/7 App verfügbar. Über die Schaltfläche „Fahrzeug öffnen“ wird das Funkschloss aktiviert und das Fahrzeug ist für die gesamte Mietzeit auf- und abschließbar und nutzbar. Dies gilt auch bei einer Verlängerung der Mietzeit durch eine Verspätung.
Am Beginn und am Ende der Mietzeit müssen mittels der App Bilder des Fahrzeugs von allen Seiten angefertigt werden. Diese dienen der Dokumentation über etwaige bestehenden Schäden am Fahrzeug, wenn es übernommen wird, und der schadensfreien Rückgabe des Fahrzeuges.
Wird bei Beginn der Mietzeit ein Schaden festgestellt, oder entsteht während der Mietzeit ein Schaden, ist in der App die Schaltfläche „Schaden festgestellt“ zu bedienen.
Während der Mietzeit ist auf der App der digitale Fahrzeugschein hinterlegt und einsehbar. Gemäß der StVO ist der Fahrzeugführer verpflichtet den Fahrzeugschein (nunmehr: Zulassungsbescheinigung Teil 1) in Papierform mitzuführen. In der Regel akzeptiert die Polizei bei einer Kontrolle aus Kulanz auch eine digitale Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1. In anderen Fällen wird aber ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,- € fällig.
Alle auf der Humbaur Rent 24/7 Plattform aufgeführten Fahrzeuge schicken kontinuierlich Meldungen über systemrelevante Ereignisse (z.B. Reifendruck, Geschwindigkeitsüberschreitungen) an die Plattform. Dies geschieht ohne Personalisierung. In Ausnahmesituationen wie Verspätung bei der Fahrzeugrückgabe oder Unfallerkennung kann das Fahrzeug auf diese Weise lokalisiert werden. Diese Daten können auch dem Vermieter für etwaige Schadensregulierungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Mietzeit endet erst mit der Bedienung der Schaltfläche „Miete beenden“. Wird die Schaltfläche nicht bedient, verlängert sich die Mietzeit automatisch. Das führt zu weiteren Mietkosten, die über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen werden. Die App erinnert fortlaufend an das Beenden der Mietzeit.
Ist eine Beendigung aus technischen Gründen nicht möglich, ist der Vermieter direkt zu kontaktieren. Der Vermieter kann die Mietzeit jederzeit beenden. Liegt das technische Problem nachweislich an der Plattform oder den angeschlossenen Systemen, werden zusätzlich berechnete Mietkosten wieder gutgeschrieben.
Bei Beendigung der Miete müssen über die App Bilder des Fahrzeuges von allen Seiten zu machen.
3. Kosten für die Nutzung
Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei. Kommt es über die Plattform zum Abschluss eines Mietvertrages zwischen dem Nutzer und einem Vermieter, beinhaltet der in diesem Mietvertrag vereinbarte Mietpreis eine Mietprovision. Eine separate Provision fällt nicht an. Auf den Mietpreis hat Humbaur keinen Einfluss. Der Mietpreis wird bei Fälligkeit dem hinterlegten Zahlungsmittel belastet.
Kommt es zu einem Schadensfall während der Mietzeit, wird für die Regulierung des Schadens im Verhältnis zum Vermieter eine Aufwandspauschale in Höhe von 100,- € fällig. Diese wird über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen.
Kommt es zu Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr währen der Mietzeit, wird für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit eine Aufwandspauschale in Höhe von 30,- € fällig. Diese wird über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen.
4. Rechnungsstellung
Eine automatische Rechnungsstellung für die über die Plattform abgeschlossenen Mietverträge erfolgt nicht. Wenn eine Rechnung benötigt wird, so muss der Nutzer auf der App die Schaltfläche „Ich benötige eine Rechnung“ betätigen. Innerhalb von 7 Tagen wird dann eine Rechnung des Vermieters auf der Plattform zum Download zur Verfügung gestellt. Die Rechnung ist zugegangen, wenn sie vom Nutzer abgerufen worden ist. Der Nutzer ist verpflichtet in angemessenen Zeiträumen Abrufe der bereitgestellten Rechnung vorzunehmen.
5. Rücktritt vom Mietvertrag durch den Nutzer
Der Nutzer kann bis 4 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit über das Betätigen der Schaltfläche „Buchung löschen“ vom Mietvertrag zurücktreten. Ausschlaggebend sind das Ausstellungsdatum und der Zeitstempel des zugestellten digitalen Schlüssels. Die bereits erfolgte Zahlung wird erstattet.
Eine kurzfristigere Kündigungsmöglichkeit als 4 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit besteht bei einer Tages- oder Mehrtagesmiete nicht.
Bei einer kurzfristig erfolgten Anmietung (weniger als 4 Stunden vor Beginn der Mietzeit) besteht kein Rücktrittsrecht.
Stellt der Nutzer bei Antritt der vereinbarten Mietzeit fest, dass das Fahrzeug nicht fahrtüchtig ist, kann der Mieter vom Mietvertrag über die App einen Schaden melden und das Fahrzeug als „nicht vermietfähig“ erklären. Er bekommt dann seine Zahlung erstattet. Es kann über die App ein neuer Mietvertrag über ein anderes Fahrzeug abgeschlossen werden.
6. Kündigung des Rahmenvertrages durch Humbaur
Stellt Humbaur vermehrte Verfehlungen durch einen Nutzer fest, kann Humbaur den Rahmenvertrag sofort kündigen und den Nutzer für eine Neuregistrierung sperren. Das geschieht bei festgestellter mutwilliger Beschädigung eines Fahrzeuges, dem Abstellen des Fahrzeuges in nicht zugelassenen Bereichen, dem Überlassen des Fahrzeuges an Dritte und jeder anderen Zuwiderhandlung gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters.
7. Haftung von Humbaur
Humbaur ist nicht Vertragspartner des Mietvertrages und haftet hier nicht.
Humbaur haftet nur innerhalb des Vermittlungsgeschäftes und ist dabei beschränkt auf die Fälle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Humbaur haftet nicht für die Dienstleistungen von Subservices wie Bezahldienst, Ortungsdienst und Kommunikationsdienst, wenn diese nicht zur Verfügung stehen. Humbaur behält sich vor, dass während der Wartungszeiten für die Humbaur Rent 24/7 Plattform diese vorrübergehend nur eingeschränkt nutzbar ist.
Bei unbefugter oder unerlaubter Nutzung der Humbaur Rent 24/7 Dienste entfällt jede Haftung mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Humbaur haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.
8. Haftung des Nutzers
Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die Vertragspflichten eintreten. Erfolgt eine Erstattung durch Dritte, wird diese angerechnet.
9. Datenschutz
Humbaur bewahrt die hinterlegten Kundendaten gemäß den gesetzlichen Vorschriften zur ordentlichen Buchführung und den Vorschriften zum Datenschutz bis zu 10 Jahren auf. Die Datenhaltung erfolgt dabei in Rechenzentren innerhalb Deutschlands (bei Mietgeschäften in Europa).
Humbaur ist verpflichtet im Fall von Ordnungswidrigkeiten oder bei der Beweisaufnahme durch Strafverfolgungsbehörden Daten zur Vermietung preiszugeben. Eine Weitergabe der Daten erfolgt dann nur gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Die genauen Bestimmungen zum Datenschutz und eine Beschreibung wie Humbaur mit Kundendaten umgeht findet sich auf der Homepage von Humbaur http://humbaur.com unter „Datenschutz“ .
10. Widerruf
Der Nutzer hat das Recht den Rahmenvertrag innerhalb von 14 Tagen nach der Registrierung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Nutzer an Humbaur mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Dazu kann dieses Widerrufsmuster dienen.
Der Widerruf kann schriftlich an Humbaur GmbH, Mercedesring 1, 86368 Gersthofen oder per Email an info@humbaur.com erfolgen. Bei einer Email soll eine digitale Unterschrift als Bild eingefügt werden.
11. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist, sofern der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Augsburg.
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbrauchrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Der Vermieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit der Vermieter im Rahmen des Vertragsschlusses dem Mieter diese AGB oder sonstige Vertragsbedingungen in einer anderen Sprache zur Verfügung stellt, handelt es sich dabei nur um eine unverbindliche Übersetzung. Im Fall von Abweichungen, Unklarheiten und Wiedersprüchen zwischen der deutschen Version und anderen Versionen von AGB und sonstigen Vertragsbedingungen, gilt die deutsche Version stets vorrangig vor etwaigen Übersetzungen.
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.