Ladungssicherung
Wie Sie Ihre Ladung richtig sichern
Damit Sie mit Ihrem Humbaur Ihre PKW-Anhängerladung sicher transportieren, müssen Sie vor allem darauf achten:
- Verteilen Sie Ihre Ladung gleichmäßig auf dem Anhänger.
- Achten Sie auf eine formschlüssige Verteilung.
- Das Hauptgewicht Ihrer Ladung sollte über der Achse liegen.
- Ein tiefer Schwerpunkt ist günstig.
- Lassen Sie Ihre Ladung nicht über die Bordwand ragen.
- Sichern Sie Ihre ganze Ladung gegen Verrutschen.
- Halten Sie die Angaben für minimale und maximale Stützlast ein.
Das Hauptgewicht sollte, mit möglichst tiefem Schwerpunkt, beim grünen Pfeil liegen.
Falsch hinten verteilte Ladung mit der Folge zu geringer Stützlast.
Falsch vorne verteilte Ladung mit der Folge zu hoher Stützlast.
Wie Sie Ihren PKW-Anhänger korrekt kennzeichnen
Halten Sie die Zuggesamtlänge ein
Die Zuggesamtlänge darf ohne Ladung 18,75 m nicht überschreiten.? Mit Ladung sind maximal 20,75 m erlaubt.
Was Sie bei einem Überstand beachten müssen
Steht die Ladung weniger als einen Meter nach hinten über, ist keine Kennzeichnung vorgeschrieben. Die Beleuchtung darf aber nicht verdeckt sein. D. h. ein Sichtwinkel von 15° muss nach oben gewährleistet sein, sonst ist ein zusätzlicher Leuchtenträger Vorschrift.
Im Geltungsbereich der Verordnung1 dürfen Sie mit einem Überstand bis zu 1,5 m unbegrenzte Strecken fahren. Ein Überstand bis zu 3 m begrenzt Ihre Wegstrecke auf 100 km. Ragt die Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler, dann müssen Sie diese mit mindestens zwei Sicherungsmitteln kennzeichnen. Sie brauchen:
- Eine hellrote wenigstens 30 x 30 cm große, durch eine Querstange fixierte Fahne.
- Außerdem ein ebenfalls wenigstens 30 x 30 cm großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild.
- Anstelle des Schildes können Sie auch einen hellroten zylindrischen Körper, mindestens 30 cm hoch mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm, senkrecht anbringen.
Fahne und Schild dürfen Sie maximal 1,5 m über der Fahrbahn befestigen. Wenn nötig, ist zusätzlich mindestens eine rote Leuchte vorgeschrieben. Außerdem ein roter Rückstrahler, der nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn montiert sein muss.
1 StVO, §22 (4)