Voraussetzungen 100-km/h-Regelung
Online-Rechner 100-km/h-Regelung
Es müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse (auch zGG = zulässiges Gesamtgewicht) des Anhängers, der für 100-km/h-Fahrten zugelassen werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Das Leergewicht des Zugfahrzeugs wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Dieser Faktor beträgt:
- 0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer
- 1,1 für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer
- 1,2 mit Antischlingerkupplung (AKS), gebremst und mit Stoßdämpfer
Übersteigt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert, muss der Anhänger abgelastet werden. Wenden Sie sich dafür an einen technischen Dienst. Achten Sie darüber hinaus auf die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegebene maximale Anhängelast.
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Tempolimit für Anhänger-Gespanne in Österreich
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Anhänger-Gespanne richten sich in Österreich nach der Gewichtsklasse. Innerorts gelten allgemein 50 km/h, außerorts und auf Autobahnen und Schnellstraßen variiert die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 70 und 100 km/h.
- Kraftwagen bis 3,5t maximal zulässiger Gesamtmasse mit einem leichten Anhänger bis maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen außerorts, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren.
- Kraftwagen bis 3,5t maximal zulässiger Gesamtmasse mit allen Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, dürfen außerorts 80 km/h, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren.
- Kraftwagen bis 3,5t maximal zulässiger Gesamtmasse mit allen Anhängern, die entsprechend der Typengenehmigung für dieses Fahrzeug technisch zugelassen sind dürfen außerorts 70 km/h, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 80 km/h fahren.
- Kraftwagen über 3,5t maximal zulässiger Gesamtmasse – auch wenn ein Anhänger gezogen wird – dürfen außerorts 70 km/h, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 80 km/h fahren.
- Kraftfahrzeuge und Anhänger mit Spikereifen dürfen außerorts 80 km/h, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren.
- Kraftfahrzeuge und Anhänger mit Schneeketten dürfen – egal wo – höchstens 50 km/h schnell fahren.
Anhängersicherung
Beachten Sie auch, dass in der Schweiz, Österreich und den Niederlanden auch bei ungebremsten Anhängern eine zusätzliche Sicherungsverbindung Vorschrift ist, die ein Losreißen des Anhängers vom Zugfahrzeug verhindert. Dieses Sicherungsseil darf bei gebremsten und ungebremsten Anhängern nicht abrutschen. Dies kann durch die Befestigung an Öse, Haken oder Schelle sichergestellt werden. Bei abnehmbaren Kupplungen muss das Abreißseil mit dem Fahrzeug verbunden sein. Achtung: Es drohen hohe Bußgelder! Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zum richtig Ankuppeln und in der Betriebsanleitung Allgemein – Teil 1 unserer Anhänger. Richtig ankuppeln
Hinweis
Die hier dargestellten Informationen sind sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr und rechtlich nicht bindend. Die Humbaur GmbH haftet nicht für eventuelle Ungenauigkeiten oder Schadensansprüche.